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Hüsing Aktuar

Es sind folgende Auszahlungoptionen vorgesehen:

Einmalkapitalleistung

Die Einmalkapitalzahlung ist die Standardauszahlungsvariante. Im Versorgungsfall (Alter, Berufs-/Erwerbsunfähigkeit bzw. Tod) wird der Wert des Versorgungskontos - im Falle der Berufs-/Erwerbsunfähigkeit oder des Todes erhöht um die zusätzliche Risikoleistung (ein Jahresgehalt) - als Einmalkapital ausgezahlt. Damit ist die Versorgungszusage erfüllt und es werden keine weiteren Zahlungen fällig.

Auszahlungsplan für 10 Jahre

Beträgt das Versorgungskapital mehr als EUR 10.000, so haben der Mitarbeiter bzw. seine Hinterbliebenen die Option, statt der Einmalkapitalzahlung einen Auszahlungsplan für 10 Jahre zu wählen. Das Versorgungskapital wird dann nicht auf einmal, sondern innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren ausgezahlt. Richemont wird in dem Fall das zur Verfügung stehende Versorgungskapital auf dem Kapitalmarkt anlegen. Die Höhe der an den Mitarbeiter auszuzahlenden jährlichen Leistung entspricht der zu diesem Zeitpunkt möglichen Kapitalanlage. Der Mitarbeiter erhält hierüber - vor seiner Entscheidung - eine individuelle Information. Voraussetzung für den Auszahlungsplan ist, dass eine sichere Kapitalanlage der noch nicht ausgezahlten Beträge (ohne weitere Verpflichtung für Richemont) möglich ist. Ist dies zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Versorgungsleistung nicht möglich, so kann diese Option nicht umgesetzt werden und es bleibt bei einer Einmalkapitalauszahlung.

Das Wahlrecht für den Auszahlungsplan muss der Mitarbeiter spätestens 6 Monate vor Altersrentenbeginn bzw. vorzeitigem Altersrentenbeginn ausüben. Im Falle der Berufs-/Erwerbsunfähigkeit bzw. des vorzeitigen Todes müssen der Mitarbeiter bzw. die Hinterbliebenen des Mitarbeiters das Wahlrecht innerhalb von 2 Wochen ab Eintritt des Leistungsfalls ausüben.

lebenslange Rentenzahlung

Beträgt das Versorgungskapital mehr als EUR 10.000, so haben der Mitarbeiter bzw. seine Hinterbliebenen die Option, statt der Einmalkapitalzahlung die Zahlung einer lebenslangen Rente zu wählen. Das Versorgungskapital wird dann als Einmalbeitrag für eine sofort beginnende Renten-Rückdeckungsversicherung unter Einschluss eines Rententrends von 1% p.a. verwendet. Hierbei werden die zu diesem Rentenbeginn gültigen Tarife der Versicherungsgesellschaft zugrunde gelegt. Die lebenslang zahlbare Rente entspricht der Höhe der versicherten Rente einschließlich aller Überschüsse. Je nach Wahl des Mitarbeiters wird bei der Altersrente eine 60%-ige kollektive Hinterbliebenenrente mitversichert. Ist der Abschluss einer Rentenversicherung zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Versorgungsleistung nicht möglich, so kann diese Option nicht umgesetzt werden und es bleibt bei einer Einmalkapitalauszahlung.

Das Rentenwahlrecht muss der Mitarbeiter spätestens 6 Monate vor Altersrentenbeginn bzw. vorzeitigem Altersrentenbeginn ausüben. Im Falle der Berufs-/Erwerbsunfähigkeit bzw. des vorzeitigen Todes müssen der Mitarbeiter bzw. die Hinterbliebenen des Mitarbeiters das Rentenwahlrecht innerhalb von 2 Wochen ab Eintritt des Leistungsfalls ausüben.

 

Alle im Portal dargestellten Informationen sollen einen Überblick der Versorgungsbestimmungen geben. Ansprüche lassen sich hieraus nicht ableiten. Hierfür maßgeblich ist ausschließlich die Versorgungszusage.

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